 |
Wer bei anderen eine Grube gräbt ... |
kommt dabei mit dem Bundesberggesetz in Konflikt !
Wie z.B. bei der von der Bundesregierung beabsichtigten weiteren Erkundung
des Salzstockes in Gorleben, soweit er sich in privatem Besitz befindet und zur
Salzgewinnung genutzt werden soll. |
|
|